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Fragen zum Wählerverzeichnis
Erstellt von ABI d.V. Michael Jost am 27.11.2006
Laut der Wahlnovellierung 2006 sind Wählerverzeichnisse vor den Wahlen in einer Feuerwehr auszuhängen. Diese Wählerverzeichnisse können im Programm WinFES per Knopfdruck erstellt werden, allerdings stimmern diese Ausdrucke in einigen Feuerwehren nicht.
Zwei Gründe, warum das Wählerverzeichnis bei einigen Feuerwehren nicht stimmt :
- Ehrendienstgrade werden mit Ehrenmitgliedern verwechselt :
Ein Ehrendienstgrad muss als "Mitglied ausser Dienst" geführt werden und hat nichts mit Ehrenmitgliedern zu tun.
Ehrenmitglieder sind lt. Landesfeuerwehrgesetz "jene Personen, die sich besondere Verdienste um das Feuerwehrwesen erworben haben" und nach Beschluss der Wehrversammlung zum Ehrenmitglied ernannt werden (z.B. Bürgermeister oder Pfarrer). Ehrendienstgrade sind jene Feuerwehrmitglieder, die nach dem 65. Lebensjahr einen Ehrendienstgrad erhalten und aus Alters- oder gesundheitlichen Gründen aus der aktiven Mitgliedschaft ausscheiden.
- Mitglieder im 16. Lebensjahr werden noch als Feuerwehrjugend geführt :
Die neue Wahlordnung besagt, dass Feuerwehrmitglieder ab dem vollendeten 16. Lebensjahr wahlbericht sind und somit auf dem Wählerverzeichnis aufscheinen müssen. Dies funktioniert jedoch in der EDV nur dann, wenn der Wehrstand der betreffenden Mitglieder auf "Aktiv" gesetzt wird.