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Verwaltung des Dienstgrades Brandinspektor
Erstellt von ABI d.V. Michael Jost am 06.12.2007
Die Verwaltung des Dienstgrades Brandinspektor des Branddienstes wird in Zukunft nicht mehr durch die Feuerwehr sondern durch das Bezirksfeuerwehrkommando erfolgen und ist die Vergabe des Dienstgrades nunmehr auch organisatorisch an die schriftliche Zustimmung des jeweiligen Bezirksfeuerwehrkommandanten gebunden. Das Ersuchen um Zuerkennung des Dienstgrades Brandinspektor im Branddienst erfolgt mittels Formular (Anhang A) durch den Feuerwehrkommandanten an den jeweiligen Bezirksfeuerwehrkommandanten.
Voraussetzung für die Vergabe des Dienstgrades „Brandinspektor“ sind lt. den Satzungen des Landesfeuerwehrverbandes ein freier Planposten als Zugskommandant – Abhängig von der Einwohnerzahl, der Mitgliederzahl in der Feuerwehr, beruhend auf den Vorgaben des Landesfeuerwehrgesetzes i.d.g.F. §23. Das vorgeschlagene Feuerwehrmitglied muss die´Kommandantenprüfung absolviert, sowie eine Dienstzeit von 6 Jahren als Zugskommandant mit dem Dienstgrad Hauptbrandmeister abgeleistet haben. Die Zuerkennung des Dienstgrades ist an die Zustimmung des Bezirksfeuerwehrkommandanten gebunden.
Prinzipiell wird der Dienstgrad Brandinspektor nur für die Dauer der Funktionsperiode des Feuerwehrkommandanten vergeben und muss mit einer Neuwahl des Feuerwehrkommandanten wieder um Zuerkennung des Dienstgrades „Brandinspektor“ mittels Formular (Anhang A der Richtlinie) beim Bezirksfeuerwehrkommandanten ersucht werden.
Nach Bestätigung des Ansuchens durch den Bezirksfeuerwehrkommandanten übermittelt dieser eine Kopie des Anhanges A an den Landesfeuerwehrverband Steiermark, welcher die Daten in der Mitgliederverwaltung erfasst und für den Datenabgleich mit WinFES zur Verfügung stellt.
Damit verbunden ist im Programm WinFES eine Änderung des Dienstgrades Brandinspektor des Branddienstes ab sofort nicht mehr möglich. Somit erfolgt die Verwaltung des Dienstgrades „Brandinspektor“ analog zur Verwaltung des Feuerwehrkommandanten („HBI“) bzw. des stellvertretenden Feuerwehrkommandanten („OBI“) durch den Landesfeuerwehrverband Steiermark.
Die Funktion „Zugskommandant“ bleibt davon weiterhin unberührt und ist durch die jeweilige Feuerwehr selbst zu verwalten.
Richtlinie
Formular