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Dienstanweisung "Meldung von Wahlen und Ernennungen an den LFV"
Erstellt von BR d LFV Michael Jost am 04.11.2011
Mit der Wahlordnung vom 14.2.2006 wurde das Landesfeuerwehrgesetz von 1979 dahingehend geändert, dass alle Steirischen Feuerwehren im Zyklus von 5 Jahren das Kommando neu zu wählen haben.
Die Wahlen für den Feuerwehrkommandant und den Feuerwehrkommandantstellvertreter sind lt. §4a, Abs. 2 ziwschen 1. November des dem Wahljahr vorausgehenden Jahres und 30. Juni des jeweiligen Wahljahres abzuhalten. Die Wahlen sind spätestens 4 Wochen vor dem festgesetzten Wahltermin auszuschreiben. Somit hat am 1. November 2011 das Wahljahr für die Neuwahlen in den Steirischen Feuerwehren begonnen.
Neben der Niederschrift einer Wahl ist vor allem auch die Meldung einer Wahl oder Ernennung ein wesentlicher Bestandteil bei der Abhaltung einer Wahl, um im Zuge des Dienstweges alle relevanten Instanzen des Feuerwehrwesens über den Ausgang einer Wahl zu informieren. Gleichzeitig wird basierend auf dieser Dienstanweisung ein Kontrollorganismus installiert, der gewährleisten soll, dass flächendeckend steiermarkweit alle Ergebnisse von Wahlen in die Elektronische Datenverarbeitung erfasst werden. Die Mitteilung des Wahlergebnisses an den Landesfeuerwehrverband Steiermark wurde in einer neuen Dienstanweisung geregelt.
Neben der Übermittlung der schriftlichen Wahlmeldung ist zusätzlich die Erfassung des Wahlergebnisses im FDISK vorgesehen, mit der automatisch die Vergabe der Funktion und in weiterer Folge die Freischaltung der Passwörter für diverse Meldungen und Buchungen im Landesfeuerwehrverband verbunden ist.
Sobald die Feuerwehr das neue Kommando in FDISK in Form der Erfassung des Wahlergebnisses eingegeben hat, werden automatisch alle Berechtigungen freigschaltet.
Dienstanweisung