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News Landesfeuerwehrverband

Sicherheit bei Schneedruckeinsätzen

Erstellt von BI d.V. Christoph Schlüßlmayr am 08.01.2010


Wichtige Information für Schneedruckeinsätze

Aufgrund der für die kommenden Tage prognostizierten Schneefälle in weiten Teilen der Steiermark von bis zu 40 cm und darüber hinaus ist - neben einem verstärkten Einsatzaufkommen wie beispielsweise Fahrzeugbergungen – mit zunehmenden Meldungen an Schneedruckeinsätzen (z.B. Befreien der Dächer von Schneelast) zu rechnen.

Nicht zuletzt aufgrund des aktuellen Anlasses (tödlicher Schneeräumunfall am Wiener Frachtenbahnhof) darf der Landesfeuerwehrverband Steiermark den steirischen Feuerwehren nachstehende Informationen in Erinnerung rufen:

• Seitens des Landesfeuerwehrverbandes wird den Feuerwehren geraten, im Anlass- und Einsatzfall auf jene Kameradinnen und Kameraden zurückzugreifen, die über eine entsprechende Schulung und Ausbildung in der Seiltechnik verfügen. (z.B. Lehrgang für Menschenrettung und Absturzsicherung. Diese KameradInnen haben in ihrer Ausbildung zudem gelernt, sich entsprechend zu verhalten, um nicht selbst gefährdet zu werden).

• Es wird im Interesse der Einsatzleiter in Erinnerung gerufen, dafür Sorge zu tragen, dass Mannschaften nur mit entsprechendem Gerät und ordnungsgemäß ausgerüstet in den Einsatz gehen. Seitens der Bezirksfeuerwehrkommanden bzw. der örtlichen Einsatzleitung kann laut Auskunft von BR Ing. Dieter Pilat, Landessonderbeauftragter für den Flugdienst im Landesfeuerwehrverband Steiermark, im Bedarfsfall jederzeit auf die Feuerwehrflughelfer zurückgegriffen werden, die über eine entsprechende Ausbildung verfügen. Die Verständigung der Feuerwehrflughelfer in den jeweiligen Bezirken ist über die Bezirksfeuerwehrkommanden respektive Bezirksalarmzentrale möglich.

• Ferner wird darauf hingewiesen, dass nicht nur von Steil- sondern auch von Flachdächern besondere Gefahren – wie Lichtkuppeln etc. – ausgehen können.

• Abschließend sei angemerkt, dass trotz Sicherungsmaßnahmen bei einem nur 1 Meter durchhängenden Seil im Absturzfall - durch die Beschleunigung im freien Fall - rund 2,5 Tonnen auf die Wirbelsäule einwirken und im Extremfall tödliche Verletzungen hervorrufen kann.

Im Interesse der eigenen Sicherheit sei angeführt, dass diese immer vor den Sachschäden steht.