Pandemie HBI d.V. Christoph Schlüßlmayr erstellt am 13.01.2022
Wie von Experten angekündigt, bringt die neue Virus-Variante „Omikron“ eine neue Dimension in das Pandemiegeschehen.
Unser oberstes Ziel, die Gesundheit unserer Kameradinnen und Kameraden aufrecht zu erhalten und diese zu schützen, bleibt unbenommen aufrecht. Daher gilt es gerade jetzt – und auch weiterhin – zu verhindern, dass eine ganze Feuerwehr oder große Teile der Mannschaft coronabedingt ausfallen.
Im Hinblick auf die aktuell rasant steigenden Fallzahlen ist es nun besonders wichtig, dass wir alle unseren solidarischen Beitrag leisten, indem wir die aktuellen Schutzmaßnahmen bzw. Verhaltensregeln strikt einhalten.
Um sich – und natürlich auch andere – vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 zu schützen, rufen wir seitens des Landesfeuerwehrverbandes zum Einhalten der bekannten Hygiene-Maßnahmen wie Abstand halten, Maske tragen und Kontakte reduzieren ein.
Außerdem verweisen wir auf die Wichtigkeit der Corona-Schutzimpfungen, insbesondere auch auf die Inanspruchnahme der dritten Impfung – der „Booster-Impfung“ – hin. Durch die enorme Ausbreitungsgeschwindigkeit von Omikron ist nicht auszuschließen, dass auch das Feuerwehrwesen durch krankheitsbedingte Personalausfälle oder Quarantänemaßnahmen extrem belastet werden könnte.
Daher ergeht seitens des Landesfeuerwehrverbandes – abseits der aktuell gültigen gesetzlichen Bestimmungen – die Empfehlung, den allgemeinen Dienst-, Ausbildungs- und Übungsbetrieb sowie Zusammenkünfte zur Kameradschaftspflege in den Feuerwehren auf das erforderliche Mindestmaß zu beschränken, alle Schutz und Hygienemaßnahmen strikt einzuhalten sowie Kontakte mit anderen Personen so gut als möglich zu reduzieren.
Ferner wird darauf verwiesen, dass in Einsatzfahrzeugen bzw. in geschlossenen Räumen (insbesondere bei Wehr- und Wahlversammlungen etc.) gemäß 6. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung das durchgehende Tragen einer FFP2-Maske verpflichtend ist.
Auch im Freien besteht überall dort, wo der empfohlene Mindestabstand von zwei Metern zu haushaltsfremden Personen nicht eingehalten werden kann oder nicht eingehalten wird, eine FFP2-Maskenpflicht!
LFV Steiermark, 13.01.2022
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